§ 1 FIRMENGEGENSTAND
Die Firma Villing Webdesign ist als Serviceanbieter und Berater tätig. Das engere Geschäftsfeld umfasst: Webdesign, Planung, Installation und Wartung von neu zu implementierenden Netzen, Beratung, Installation und Wartung von Soft- und Hardware, Schulungen und vieles mehr.
§ 2 ANGEBOTE, AUFTRÄGE, PREISE
(1) Alle Angebote von Villing Webdesign sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden.
(2) Alle von Villing Webdesign genannten Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Angebotserstellung und Auftragsvergabe die Marktpreise, behält sich Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus GmbH ausdrücklich das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten oder ein neues Angebot abzugeben. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
§ 3 LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN
(1) Lieferfristen werden von Villing Webdesign nach bestem Wissen bestätigt. Voraussetzung für Ihre Einhaltung ist, dass die Kunden alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Fehlt es hieran, so gilt eine Lieferfrist um einen entsprechenden Zeitraum ohne Weiteres als verlängert. Entsprechendes gilt bei allen von uns unverschuldeten Lieferstörungen für den Zeitraum der Störung. Ein Schadenersatzanspruch unseres Kunden besteht nur bei nachweislichem Verschulden von Villing Webdesign .
(2) Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware an den Besteller über. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht Full Villing Webdesign das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von zehn Tagen vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Lieferungsbeschwerden, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Krieg, Streik, Transportschwierigkeiten oder behördliche Maßnahmen, sowie jede Art von höherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz und berechtigt Villing Webdesign, alle Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Umstände es erfordern sollten.
§ 4 AUFTRAG
(1) Im Auftragsfall ist der Auftraggeber für die exakte Auftragsdefinition verantwortlich. Ein Rechtsgeschäft mit Villing Webdesign kommt i.d.R. nur dann zustande, wenn eine schriftliche Bestätigung erfolgt (siehe auch unter § 2). Hinsichtlich einer zügigen Auftragsbearbeitung ersetzt die Auftragsbestätigung von Villing Webdesign den formalen Auftrag.
§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Alle gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Villing Webdesign. Ausnahmslos gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart. Dies gilt auch für nach Kundenvorgabe erstellte Dokument-Vorlagen, Internet-Homepages oder andere Software-Anpassungen nach Kundenwunsch.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Rechnungen aufgrund von erbrachten Dienstleistungen und Warenlieferungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, falls nicht gesondert mit der Auftragsbestätigung geregelt. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung in der Regel per Überweisung, per Scheck oder bar.
(2) Die Abrechnung erfolgt in der Regel in Teilrechnungen nach Auftragsbearbeitungsstand.
(3) Die Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus GmbH ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die beauftragte Leistung vor Beginn oder Fortführung der Arbeiten vom Kunden zu verlangen. Der Vorschuss ist unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Rechnungszugang, zu leisten.
§ 7 ZAHLUNGSVERZUG, MAHNWESEN
(1) Zahlungsverzug berechtigt Full Service Agentur Webgalaxie & Krüger Systemhaus GmbH zur sofortigen Einstellung aller Dienstleistungen und Lieferungen. Kommt der Vertragspartner mit mehr als einem Rechnungsbetrag in Verzug, behält sich Villing Webdesign die Aufhebung des Vertragsverhältnisses vor. In diesem Fall wird der noch offene Gesamtbetrag des Vertragsverhältnisses zzgl. Verfahrens- und Bearbeitungskosten sowie evt. entstandener zusätzlicher Kosten als Schadenersatz eingefordert.
Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.
Einmalige Mahnungen aufgrund fälliger Einzelrechnungen aus Vertragsverhältnissen sind hinreichend. Das eingeleitete Mahnverfahren erfolgt grundsätzlich über die Gesamtforderung des Vertrages.